Mietrecht

In mietrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir Vermieter wie auch Mieter. Aus dieser Erfahrung heraus können wir uns sehr gut in die jeweils andere Seite hineinversetzen, um so etwaigen Einwänden der Gegenseite vorzugreifen bzw. zu begegnen.

Unsere Beratung umfasst nicht nur die Kündigung von Mietverhältnissen, sondern auch die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen, Mietminderungen aufgrund von vorhandenen Mängeln oder Mieterhöhungsbegehren des Vermieters.

Gerade aufgrund der gegenläufigen Interessen von Mieter und Vermieter -der Mieter will möglichst günstig wohnen und es soll alles einwandfrei funktionieren; der Vermieter will ohne außergewöhnlichen Aufwand sein Objekt rentabel vermieten - ist eine problemorientierte Bearbeitungsweise des Mandates erforderlich. Nur dadurch kann eine längerfristige Fortführung des Mietverhältnisses - trotz anwaltlicher Vertretung - gewährleistet werden.

Ungeachtet dessen ist unser Interesse vordergründig immer darauf ausgerichtet, die Ansprüche und Rechte unserer Mandanten im Rahmen der juristischen Möglichkeiten durchzusetzen.

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